Arne Hinkelbein - für Recht und Freiheit


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"Tanzschulinhaber Arne Hinkelbein will das Umsatzsteuergesetz
und die Abgabenordnung stürzen"



Michelstadt - Es klingt beinahe zu unglaublich, um wahr zu sein: Durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2002 ist dieses nichtig geworden. Unternehmer aus ganz Deutschland gehen nun gegen das Gesetz vor und verlangen die Steuern der vergangenen fünf Jahre zurück. Einer der Vorreiter ist Arne Hinkelbein aus Michelstadt. Seit dem 01.01.2002 ist das von den Finanzämtern angewendete Umsatzsteuergesetz nichtig, weil im Gesetzgebungsverfahren versäumt wurde, das zwingend vorgeschriebene Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG zu beachten. Es hätte in das Umsatzsteuergesetz unter der Überschrift "Einschränkung von Grundrechten" der Passus "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Art. 13 GG ) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt" eingefügt werden müssen, weil durch das Hinzufügen des § 27b UStG ( Umsatzsteuer-Nachschau ) das Umsatzsteuergesetz zu einem eigenständigen "Ermächtigungsgesetz" erhoben werden sollte. Ein nichtiges Gesetz kann nicht für das Erheben und Festsetzen von Umsatzsteuer angewendet werden. Das gleiche gilt für das Kassieren der Mehrwertsteuer seit dem 01.01.2002, da es in Deutschland kein eigenständiges Mehrwertsteuergesetz gibt. Alle vom Fiskus seit dem 01.01.2002 vereinnahmte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer wurde ohne gültige Gesetzesgrundlage beim Bürger abkassiert. Das ist rechtswidrig.

Beim Einkommenssteuergesetz hat sogar der Bundesfinanzhof in München die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Gesetzestextes festgestellt, nämlich beim Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht vom 6. September 2006 XI R 26/04. In diesem Vorlagebeschluss hat der Bundesfinanzhof die Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) als verfassungswidrig bezeichnet. Am 28. Nov. 2007 kam es vor den Hessischen Finanzgericht zu einem hanebüchenden Urteil. In keinster Weise ging Richter Bechtel auf den maßgeblichen Klagetext von Arne Hinkelbein ein und fügte rechtwidrig eine nach der Verhandlung eingereichte Klage zur Verfassungswidrigkeit des Einkommensteuergesetzes mit in das Protokoll der zuvor stattgefundenen Hauptverhandlung.

Zwischenzeitlich wurden die Klagen vom Bundesfinanzhof in München abgewiesen. Kein Wunder, denn es geht um Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Steuern in Höhe von 1,5 Billionen Euro.
Doch das war gestern!

Wie nun zwischenzeitlich festgestellt wurde, hat die Angabenordnung (AO) von 1977 niemals ein Gesetzgebungsverfahren erhalten, wie es das Grundgesetz für die BRD (GG) vorsieht. Auch wurde die AO niemals im Bundesgesetzblatt mit dem Zeitpunkt ihrer Inkrafttretung veröffentlicht. Die Folge ist, daß die AO als Grundlage für alle Steuererhebungen in Deutschland, noch nicht in Kraft getreten ist und es sich somit rechtlich nur um einen Entwurf von einem Gesetz handelt.
Daher geht es jetzt um alles in der BRD!

Rechtlich gesehen, muß die BRD alle seit 1977 eingezogenen Steuern zurückzahlen!!! Der Schwindel ist nun offenkundig sichtbar. Das wird die "Regierung" in Berlin, oder besser, das "Bonner Regime", nicht tun, da es einen Rechtsstaat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt. Aber, jeder Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Steuern gemäß BGB gegen die Personen, die in den öffentlichen "Ämtern" dafür verantwortlich sind. Diese Personen haften persönlich und voll umfänglich für ihre Handlungen und ihr Wirken. Ich persönlich möchte jetzt nicht in deren Positionen sein, denn wenn die Systemkrise erst einmal Deutschland zur Gänze erfassen wird, werden sich die Bürger Deutschlands an die Untaten der Gerichts- und Finanzbeamten sowie der Politiker erinnern und auf ihre Art sich für das erlittene Unrecht und das Ausplündern bedanken.

Es werden spannende Tage, Monate und Jahre auf uns zukommen, mit gewaltigen Veränderungen. Doch nun wünsche ich viel Spaß beim lesen meiner Fälle und die sichtbare Hiflosigkeit der Jusitz von dem Hintergrund eines nicht existenten Rechtsstaates namens Bundesrepublik Deutschland und eines niemals wirklich angewendeten BonnerGrundgesetzes.


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