Einwohner oder Bürger? - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Einwohner oder Bürger

Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise. In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich erhebliche Unterschiede aufweisen. Daher kann man oftmals von einer vorsätzlichen Täuschung sprechen. Aktuell stellt sich die Frage, ob den [Behörden] die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?

1.   Bürger / Einwohner
2.   Wohnsitz / Wohnhaft
3.   Bundesstaat Hessen / Land Hessen


Zu 1.

Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.
Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Auf dem Einwohnerbegriff beruht das in Deutschland geltende Melderecht, daher ist es sehr von Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist, denn es ist nicht das Gleiche.

Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde, "wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung innehat, die darauf schließen läßt, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird." Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. (Wikipedia)

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Wikipedia)

Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört.

Staatsbürger kann immer nur eine PERSON sein, kein Mensch, denn der Mensch ist nicht rechtsfähig und alle Menschen sind vor (davor) dem Gesetz/Verfassung gleich. Nach (danach) dem Gesetz/Verfassung sind es keine Menschen mehr, sondern ausschließlich PERSONEN. Dabei gilt, daß sowohl eine natürliche PERSON einen Staatsangehörigkeit haben kann, wie auch eine juristische PERSON. So kann es sein, daß eine natürliche PERSON einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit eines BUNDESSTAATES nach RuStAG von 1913 haben kann, die aber mangels Organe (Verwaltung) jedoch nicht bestätigt werden kann und die juristische PERSON eine Staatsangehörigkeit nach dem StAG ausgestellt bekommt, da die Verwaltung im vereinigten Wirtschaftsgebiet ( Art. 133 GG) in ihren AGB's nur ein StAG von 1934 aufgenommen hat.

Zu 2.

Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB) geregelt. Darin steht unter § 7 (natürliche Person):

Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, be-gründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. [Grund ist ein Hinweis auf Seerecht]
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Der Sitz einer juristischen PERSON gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird
(§ 24 BGB). Für alle Deutschen Geburtsurkunden (juristische PERSONEN/Stiftungsvermögen) ist der Sitz das BUNDESverwaltungsamt in Köln.

Das BGB ( §§ 1-20) ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für Bürger und ist Bestandteil des "Deutschen Rechts" in der Fassung bis 1913.

Von "Wohnhaft" wird im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen oder aber nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von "Bürgerlichen Rechten", da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich  der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose PERSONEN. Aus der Bedeutung des Wortes "Wohn-haft" geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser  Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:

Capitis Diminution Minima
Occurs when a man's family relations alone were changed  
(Petra Mustermann) - Geringste Einschränkung von Rechten

Capitis Diminution Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Petra MUSTERMANN) - Bürgerrechte verloren aber in Freiheit

Capitis Diminution Maxima
Occurs when a man's condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.
(PETRA MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren

Im Personalausweis der BRD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung).

Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden "Bürgerlichen Rechte" und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer s.g. temporären Formen der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft "Der Bund" ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten Deutschland als ganzes verwaltet.
Mit dem PERSONALAUSWEIS wird die natürliche Person, deren Organverwalter der Mensch ist, in das fiktive Staatsgebilde BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND als Mitglied überführt und unterliegt nun deren AGB's bzw. Satzung.

Mit dem Verzicht auf seine "Bürgerlichen Rechte" verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die "Staatenlosigkeit" eintritt.

Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis

"Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus."


Zu 3.

Bundesstaat Hessen

Der Bundesstaat Hessen ist de jure das Großherzogtum Hessen und ist bis heute ein souveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches (Verein), allerdings mangels Organe seit der Fremdherrschaft 1918 nicht mehr handlungsfähig. Hessen besteht aus den Provinzen Oberhessen, Rheinhessen und Starkenburg sowie aus den  Exklaven Eimelrod, Höringhausen, Bad Wimpfen u.e.m.. Hauptstadt ist die Residenzstadt Darmstadt.

Land Hessen

Das "Land Hessen" (Ein Konzern) ist eine Verwaltungseinheit gemäß Proklamation Nr. 2 der Alliierte Militärregierung GROSS HESSEN mit den Gebieten Kurhessen (Hessen Kassel), Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen. Am 30. August 1946 wurde Rheinhessen Rheinlandpfalz zugeordnet.

Die Verwaltungsgebiete wurden von nun an als Staaten bezeichnet und Hessen erhilet eine Vergassung (1. Dez. 1946).

Mit der Proklamation Nr. 2 wurden nicht neue Staaten gegründet, die sich konstituiert haben, sondern die gewerblich tätigen Verwaltungsgebiete wurden fortan lediglich als Staaten bezeichneten ohne dies zu sein (Täuschung im Rechtsverkehr). Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet "Öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften", da sie über kein räumliches Territorium verfügen.

Verwaltungssitz des "Landes Hessen" ist Wiesbaden.

Fazit:

Ein Mensch steht außerhalb jeglicher Rechtsnormen. Rechtsfähig wird er erst, wenn er Rechte zugewiesen bekommt, was aber bedingt, daß er nicht mehr als Mensch zu betrachten ist, sondern als PERSON. Der Mensch kann in seiner Rolle als natürliche PERSON eine Staatsangehörigkeit annehmen wenn er die Voraussetzungen der rechtlichen Grundlagen zu dieser Staatsangehörigkeit erfüllt. Mit der Annahme der Staatsangehörigkeit wird die PERSON zum Bürger und unterliegt damit dem Recht des Staates, dem die PERSON von nunan angehört. So können dieser PERSON nun Rechte zugewiesen werden, wie etwa das Recht auf Steuerzahlung. Einwohner sind auch PERSONEN und keine Menschen, da ihnen als "Staatenlose" Rechte zugedacht werden (Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff.) Jetzt könnte man sagen, daß auch dem Menschen Rechte zuerdacht werden, nämlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948.

Auch das ist aber ein TRICK. Man kann einem Menschen keine "Menschenrechte" zuschreiben, das ist unmöglich. Der Mensch hat natürlich die Freiheit sich auf diese Menschenrechte zu berufen, dann aber unterwirft er sich dieser Erklärung mit samt ihrer Einschränkungen.

So könnte man zum Beispiel auch die "Allgemeinen Rechte für Adler" erklären in der stehen, daß ein Adler bei überflug in ein anderes Land einen ADLER-Reisepass unaufgefordert am Übergangskontrollpunkt vorzulegen hat oder daß er verpflichtet ist, eine Absturtzunfallversicherungshaftpflicht abzuschließen bevor er seinen Standort verläßt, da er herabstürzen und einen Gegenstand beschädigen könnte oder eine ADLER-Pflegeversicherung abschließen muß, da der BUND für Umwelt und Tierschutz sich um die Pflege und Inekration von ADLER im Inland kümmert und bei Fluguntauglichkeit für angemessene Fütterung sorgt.
Sehen Sie wie absurt das ganze System ist? Zum Glück weiß ein Adler nicht, daß es solche  "Allgemeine Rechte für Adler" geben könnte.

Im Grunde ist es unglaublich was ein Mensch alles mit sich anstellen läßt. Übrigens, die extreme Leidensfähigkeit nennt man auch „Toleranz“.

In keinem Fall verfügt ein Mensch über angeborne Rechte, denn der freie Wille eines Menschen überwiegt alles. Wäre ein "Jemand" über den Menschen Verfügungsberechtigt, so wäre er der Eigentümer des Menschen. Nur in einem solchen Fall würde eine Verfügungsberechtigung vorliegen. Die Würde des Menschen ist daher unantastbar.  
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