Organe einer PERSON - Arne Freiherr von Hinkelbein

Direkt zum Seiteninhalt
Organe einer PERSON
 
(Ein Beitrag von Arne Freiherr von Hinkelbein, 4.04.2018)


Organe im rechtlichen Sinne handeln für natürliche- und juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Der Begriff PERSON entstammt dem lateinischen Begriff "PERSONA" und verkörpert die "Maske" eines Schauspielers.
 
Um am „Spiel des Lebens“ auf der Erde teilnehmen zu dürfen, bedarf es einer PERSON (Maske), denn je nach Spielfläche (Welt), damit ist ein bestimmter Rechtskreis verbunden, herrschen unterschiedliche "Spielregeln" (Rechte und Pflichten). Dabei gilt, dass es sich bei jeder PERSON, ganz gleich ob natürliche- oder juristischer Personen immerzu um eine Fiktion handelt. Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden (jur. Wörterbuch, Gerhard Köbler).

Ein Mensch ist nicht rechtsfähig. Ein Mensch ist ein geistig, sittliches mit Sprachvermögen begabtes Lebewesen, welches auf dem Planeten Erde inkarniert, indes daniedergekommen ist. Unter Inkarnation (lat. incarnatio, „Fleischwerdung“) versteht man die Menschwerdung („Fleischwerdung“) einer Gottheit oder einer präexistenten Seele. Unter Recht versteht man die Gesamtheit der generellen Verhaltensregeln und Statuten, die von einer Gemeinschaft (Spielgestalter oder Spielbesitzer, Matrix) erdacht und einem bestimmten oder auch unbestimmten PERSONENKREIS zugeordnet werden, je nach bestehendem oder erdichteten fiktionalen Rechtskreis (Spielfeld).

Für den Menschen, indes Gottheit, gilt, der Mensch ist frei, er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt und alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung. Diese Rechtstexte sind logisch und nachvollziehbar, denn welcher Mensch (Gottheit) darf sich über selbst erdachte Statuten über einen anderen Menschen (Gottheit) ohne dessen Einwilligung erheben, ihn  unterwerfen oder ihn in ein Rechtsgebilde einjustieren? Nach dem „Gesetz“ (Zeitlich danach) gibt es ausschließlich PERSONEN, natürliche- und juristische PERSONEN. Im „Spiel des Lebens“ gibt es keine Menschen, nur PERSONEN. Menschen können innerhalb des Spiels/ Rechtskreises und dessen Jurisprudenz nicht wahr- genommen werden, existieren nicht, denn sie sind nicht Rechssubjekt im Rechtskreis "BUND".  

Eine Geburtsurkunde ist der "amtliche" Nachweis über die Geburt einer PERSON (nicht eines Menschen). Von geboren spricht man, wenn ein Rechtsobjekt eine bestimmte Eigenschaft ab Entstehung hat. Rechtsobjekt ist alles, was vom Menschen beherrschbar ist und ihm von der Rechtsordnung (Eigentümer/ Besitzer des Rechtskreises) des Rechtskreises zugeordnet werden kann. Von gekoren spricht man dagegen, wenn eine bestimmte Eigenschaft eines Rechtsobjektes erst durch zusätzliche Handlung entsteht. Zum Beispiel geborene Orderpapiere und gekorene Orderpapiere (http://lexexakt.de/glossar/gekoren.php). Rechtsobjekte sind die Gegenstände (z.B. Sachen wie Kraftfahrzeuge, Vermögensmassen, Gebäude usw.) auf die sich Rechte beziehen.

Das Rechtssubjekt ist in der Rechtswissenschaft ein von der Rechtsordnung anerkannter (potenzieller) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten. Der Gegensatz sind Rechtsobjekte, die Gegenstände (Sachen und Rechte) umfassen.
 
 
Nur handlungsfähige Personen (Geburtsurkunde und Organe = Rechts- und Handlungsfähigkeit) können Rechtssubjekte sein. Nicht jedes Rechtssubjekt ist eine natürliche Person. Es spielen zwei Grundeigenschaften eine Rolle, die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit. Wer nicht rechtsfähig ist, kann nicht Träger von Rechten und Pflichten und damit nicht Rechtssubjekt sein. Eine natürliche PERSON, die nicht durch eine Urkunde erschaffen wurde, kann kein Rechtssubjekt sein, da eine "amtliche" Urkunde die Rechtsfähigkeit schafft.
 
Ob und wie ein Rechtssubjekt rechtlich handelt, bestimmt es im Rahmen der Privatautonomie (Rechtskreis) selbst. Rechtssätze oder Rechtsnormen mit Rechten und Pflichten sind an Rechtssubjekte gerichtet, die man deshalb Normadressaten nennt; Rechtssubjekte sind die Bezugspunkte von Rechtsnormen.
 
Aus der Einteilung des BGB ergibt sich, daß es natürliche PERSONEN und juristische PERSONEN gibt, wobei juristische Personen Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sind, denen durch einen "staatlichen" Akt die Eigenschaft des Rechtssubjekts verliehen wird. Bei natürlichen PERSONEN bedingen gültige und unterschriebene Verträge die Bezugspunkte also vertragliche Rechte- und Pflichten sowie einbezogene Rechtsnormen.

Eine PERSON ist nicht handlungs- und deliktfähig. Eine PERSON ist immerzu unschuldig. Damit eine PERSON (Maske) Handlungsfähigkeit erlangt, bedarf es eines Schauspielers, eines Menschen (Gottheit), der das Organ hinter der Maske / PERSON darstellt/ bildet. Hinter einer natürlichen PERSON steht immerzu ein Mensch, während hinter einer juristischen PERSON eine natürliche- oder eine andere juristische PERSON (z.B. Personenvereinigung oder Vermögensmasse) oder gar beides stehen kann. Am Ende einer PERSONENKETTE steht jedoch immerzu ein menschliches Wesen. Die zu leistende, zu erfüllende Rechte und Pflichten, die sich aus der Organschaft einer PERSON ergeben, ergeben sich aus dem Rechtskreis und den darin geschlossenen Verträgen und Statuten. Das Organ haftet steht’s für die Erfüllung der Verträge. Verträge werden unter PERSONEN verhandelt und geschlossen und Statuten sind die Regeln und Rechtsnormen des Rechtskreisbesitzers (Könige, Kirche, Parteien, Vereine, Firmen). Das Organ kann ein Einzelorgan oder Kollegialorgan sein, je nachdem, ob ein einziger oder mehrere Organverwalter für das Organ tätig sind. Meist sind in Organisationen (Vereine) mindestens zwei Organe installiert, die sich unterschiedliche Aufgaben teilen.

Keine Rolle spielen dabei Begrifflichkeiten wie Innen- oder Außenverhältnis, privat oder öffentlich- rechtlich. Das Rechtsverhältnis von PERSONEN ist immerzu öffentlich- rechtlich, während privat nur Handlungen von Mensch (Gottheit) zu Mensch (Gottheit) beschreibt.

Die herrschende Meinung wonach Privatrecht dasjenige Rechtsgebiet ist, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Person, juristische Person) regelt und das öffentliche Recht derjenige Teil der Rechtsordnung ist, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt, ist irrig, denn eine Differenzierung zwischen hoheitlich handelnde Institutionen und privatrechtlichen Körperschaften gibt es nicht, sind nur eine Erdichtung zur Täuschung im Rechtsverkehr. Eine vermeintlich privatrechtliche Körperschaft wie eine Firma oder ein eingetragener Verein sind mit der Eintragung im Gewerbe- Handels- oder Vereinsregister Rechtssubjekt, Tochterunternehmen des "Hoheitsträgers". Der "Hoheitsträger" ist der Eigentümer oder aber Besitzer des Rechtskreises (Spiels). Er bestimmt die Regelwerke, nach denen der Rechtskreis (das Spiel) zu funktionieren hat. Daher unterliegen alle "NAMEN" der im Rechtskreis befindlichen PERSONEN wie auch alle registrierte juristische PERSONEN dem "Hoheitsträger" [vgl. Art. 7 und 10 BGBEG sowie § 17 HGB]. Der "Hoheitsträger" ist Eigentümer aller "NAMEN" und PERSONEN, die in seinem Rechtskreis gemeldet sind. Bei der Gründung einer „Firma“ (Verein) beantragt ein Mensch in seiner Rolle als Organ der juristischen PERSON -Geburtsurkunde mit einem öffentlich- rechtlichen NAMEN [vgl. § 17 HGB], die Registrierung „seiner“ Firma im Handelsregister beim Registergericht. Rechteinhaber an der neuen Firma ist die „Geburtsurkunde“, also die vom „Hoheitsträger“ erschaffene juristische PERSON- Eigentum des „Hoheitsträgers“.  Der Mensch ist lediglich der Geschäftsführer, der dem Irrtum unterliegt, die Firma sei die seinige.

 
Menschen (Gottheiten) können nicht Teil eines Rechtskreises sein, weil sie ihr eigener Rechtskreis sind. Daher benötigen sie, um am Rechtskreis der "Welt" teilnehmen zu können und dürfen, eine PERSON. Der Mensch kann eine eigene PERSON gründen (gebären) für die er das Organ dahinter bildet. Hierfür bedarf es eines "amtlichen Gebährnachweises“, also einer Geburtsurkunde, in öffentlich- beglaubigter "amtlicher" Form, die dann die Vollendung der Geburt der natürlichen PERSON darstellt. Mit der Unterschrift und der Unterschriftsbeglaubigung auf einer (geburts-) Urkunde wird eine natürliche PERSON als Rechtsobjekt geboren und damit beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen [vgl. § 1 BGB]. Von geboren spricht man, wenn ein Rechtsobjekt eine bestimmte Eigenschaft ab Entstehung hat.

Die Geburtsurkunde ist dann der Nachweis zum Bestehen einer natürlichen PERSON, die nun Teil des Rechtskreises des Menschen ist und seine Unterschrift trägt. Anerkennung in einem "hoheitlichen" Rechtskreis der auf der Grundlage des Kirchenrechts gegründet wurde, wird er aller Voraussicht nicht finden, denn er muß erst diesem Rechtskreis durch einen Vertrag beitreten. Ein solches Beitrittsformular ist zum Beispiel ein "Staatsangehörigkeitsantrag", der bei den zuständigen Institutionen des Rechtskreises erhältlich ist. Wird dem Antrag positiv stattgegeben, so darf die natürliche PERSON als nunmehr Teil des Rechtskreises gemäß den Statuten und den damit verbundenen Rechten und Pflichten in ihm wirken. Da aber eine juristische PERSON für den Menschen bereits angelegt ist, wird es nicht zu einem Vertrag kommen, denn dann wäre der Betrug offensichtlich.

Staatenlose, das sind natürliche PERSONEN, die nicht über eine Staatsangehörigkeit (Vertrag) verfügen, haben universelle Rechte, also alle Rechte, die sie sich vorstellen können. Diese Rechte enden dort, wo die Rechte anderer natürlicher PERSONEN, indes Menschen beginnen oder verletzt werden könnten. Sie sind nicht illegal auf der Erde und haben naturgegebene universelle Rechte. Wissen darf das aus Sicht des "Hoheitsträgers" niemand, denn dieses Wissen gefährdet seinen Rechtskreis und die einhergehende Täuschung der Menschen (Gottheiten). Solche Wissensträger werden als „Staatsfeinde“ (Reichsbürger) behandelt, denn sie gefährden durch ihr Wissen den Fortbestand des Spiels den simulierten und fingierten Rechtskreis.
 
Filmtipp: https://www.youtube.com/watch?v=oTpSjR_UffI

 Heinz Rühmann, in „Der Herr vom anderen Stern“

Um zu verhindern, daß die Menschen (Gottheiten) den Betrug durchschauen, werden die Menschen gleich bei ihrer Niederkunft abgegriffen und Tags darauf vom Hoheitsträger mit einer PERSON versehen (Andichtung)- durch einen Verwaltungsakt (Erstellung einer Geburtsurkunde) im "zuständigen" Standesamt. Eine PERSON des "öffentlichen Rechts" (Standesbeamter- Landesbediensteter) gründet "in Vertretung" des "Hoheitsträgers" (Eigentümer oder Besitzer des Rechtskreises) eine PERSON, indes juristische PERSON, da ein "Hoheitsträger" (BUNDESLAND) immerzu eine juristische PERSON ist und eine juristische PERSON niemals eine "natürliche PERSON" gründen kann, sondern nur eine andere juristische PERSON. Das Organ hinter der neu erschaffenen indes juristischen PERSON ist der "Standesbeamte" in Vertretung des "Hoheitsträgers". Die PERSON ist damit Teil des Rechtskreises des "Hoheitsträgers" und unterliegt dessen Rechtsnormen / Statuten. Man nennt diesen Vorgang Fiktionstheorie:

 
Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen Person [Vermögensmasse] , die davon ausgeht, daß für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch Fiktion [Geburtsurkunde] geschaffen werde müsse.
 
(Juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler)

Die neu erschaffene juristische PERSON wird nun dem Menschen (Gottheit) angedichtet (Haftungsverschiebung) und auf diese Weise wird der Mensch in den Rechtskreis (Herrenlose Rechte) des "Hoheitsträger" einjustiert, mit allen "Rechten und Pflichten". Was die "Rechten und Pflichten" sind, bestimmt der "Hoheitsträger" und dieser ist im Auslegen dieser Statuten sehr flexibel. Recht ist, was dem "Hoheitsträger" nützlich ist. Auf diese Weise erhebt der "Hoheitsträger" auch Ansprüche auf jegliches Eigentum und jeglichem Besitz des Menschen, denn er unterstellt, daß dies alles auf den "Namen" der vom "Hoheitsträger" erschaffenen juristischen PERSON erworben wurde und damit dem Organ /Eigentümer /Besitzer der juristischen PERSON, dem "Hoheitsträger" zusteht- so auch der Körper des Menschen.

 
Menschliche Handlungen (Zuwiderhandlungen) gegen die für die juristische PERSON zugedachten Rechtsnormen, werden als die der juristischen PERSON fingiert (erfunden) und mit Bußen, Steuern oder Strafen versehen. Diese Bußen, Steuern und Strafen hat das Organ hinter der juristischen PERSON zu begleichen und das ist der "Hoheitsträger", der Unterzeichner der Gründungsurkunde. Da dem Menschen aber die juristische PERSON vom "Hoheitsträger" angedichtet wird und der Mensch in der Vergangenheit sich auch dieser juristischen PERSON mangels Kenntnis und Alternative bediente und steht's konkludent als Organ handelte, nimmt er die Bußen, Steuern oder Strafen ohne weiteres an (Haftungsübertragung). Ein perfides Spiel, welchem sich der "Hoheitsträger" hier bedient, um Menschen (Gottheiten) in einem temporären Sklavensystem vergewaltigen zu können und sich ihrer Schaffenskraft zu bedienen, wobei es für bewusste Menschen nichts schlimmeres gibt, als von glücklichen und zufriedenen Sklaven innerhalb einer Fiktion/ Matrix umgeben zu sein.

Der "Hoheitsträger" ist in unserem „Spiel des Lebens“, der Welt, die Unbekannte. Bekannt sind nur die Treuhänder- die USA, der BUND, das BUNDESLAND, u.s.w. Sie finanzieren sich über Kredite / Schuldverschreibungen. Die juristische PERSON, ein Zettel namens Geburtsurkunde, mit einem öffentlich- rechtlichen Namen ist ein geborenes Orderpapier, das vom Standesbeamten „in Vertretung“ des BUNDESlandes geboren (gegründet) wird- also ein Pfandbrief, der auf den Körper eines Menschen als Pfandgut ausgestellt wird. Die so erstellten Pfandbriefe sind die Kreditsicherheit, so genannte „Staatsanleihen“, für erhaltenen Kredit des BUNDES. Kreditgeber des BUNDES ist daher jeder Mensch, dessen aus dem Geburtenregister abgeleitete Geburtsurkunde als Staatsanleihe gehandelt wird. Auf diese Weise wird der Mensch ohne sein Wissen für die Finanzierung des BUNDES/ Treuhänders missbraucht, ist aber Treugeber, denn sein Körper und seine Schaffenskraft bilden das Treugut und daher ist er auch der Begünstigte in diesem verdeckten Treuhandsystem. Das verdeckte und unbekannte Treuhandsystem ist gewerbsmäßiger Betrug und Menschenhandel, an dem sich jeder „BUNDESBEDIENSTETE“ schuldig macht, denn Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich [vgl. § 830 BGB].

Alle "Beamte" und sonstige Staatsbedienstete sind, unter voller und unbegrenzter kommerzieller Haftung (eine Staatshaftung besteht nicht mehr), in der Funktion des Mittreuhänders (Konsalmannen), des Organs und somit auch die tatsächlichen Schuldner der Instrumente /Offerten /Forderungen, die von einer alphanumerischen Ableitung des BUNDES herausgegeben werden. Der öffentlich- rechtliche Herausgeber einer Offerte und der Eigentümer /Organ der juristischen PERSON / Geburtsurkunde / Treuhand sind ein und dieselbe PERSON, weshalb es sich um ein Insichgeschäft [vgl. § 181 BGB, Straftat nach § 266 (1) StGB] handelt, denn der BUND (Treuhänder) belastet sein Eigentum (Treugut). Der Mensch als natürliche PERSON ist der Treugeber und zugleich Kreditor in diesem Schuldner-Kreditor-Verhältnis.

 
Lösung:
 
Beschreibe den Ist-Zustand und die Lösung bietet sich an. Aus dem hier beschrieben Ist-Zustand sind auch die Lösungen bereits beschrieben, doch jeder Mensch befindet sich in seinem eigenen Rechtskreis und seinen eigenem persönlichen Problem- und Umfeld. Es gibt kein Patentrezept, keinen Königsweg. Den muß jeder Mensch für sich alleine finden. Die handelsrechtlichen Werkzeuge wie Gründung einer natürlichen PERSON, Reisepass, Rechtesicherung an der juristischen PERSON, Pfändung aller Werte der jur. PERSON sowie der Geburtsurkunde, Sicherung des Kollaterals, der Namensrecht und vieles mehr, stelle ich, Arne Freiherr von Hinkelbein, jedem Menschen privat von Mensch zu Mensch im Austausch zu Verfügung. Mit der "Geburt" einer natürlichen PERSON entsteht eine PERSON die nicht im Rechtskreis des BUNDES existiert. Sie ist also eine staatenlose PERSON. Dementsprechend muß sie auch einen Reisepass für Staatenlose gemäß Staatenlosenübereinkommens vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II S. 473, 474; BGBl. 1977 II S. 235) den "Reiseausweis für Staatenlose" erhalten. Den Weg muß jedoch jeder Mensch selbst und eigenverantwortlich gehen, das ist wichtig, denn zu häufig haben wir uns in der Vergangenheit von Institutionen verleiten, ausnutzen und schädigen lassen, zu wenig hinterfragt und zu wenig selbst gestaltet. Alles ist im Verwesungszustand, Finanzwesen, Schulwesen, Gesundheitswesen, Staatswesen und vieles mehr. Übernehme jetzt und heute  Verantwortung für DICH und DEIN Handeln als göttliches Wesen und bestimme Deinen Weg von nun an selbst.
Zurück zum Seiteninhalt