Plünderungsverbot - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Verbot von Plünderung und Eigentumsentzug

Deutschland, laut SHAEF Gesetz 52 (Militärregierungsgesetz) das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat, ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anhang).

Mit Schreiben vom 29. März 2004 (vgl. Anhang) bestätigt das Bundesjustizministerium, daß Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist. Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung (HLKO) mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz).

Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt:

"Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.

Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden."

Weiterhin gelten für Bürger im Inland die Bestimmung des Artikel 1 und 3 Absatz 2 a) des Übereinkommens für besondere Fragen in Bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 40 ff, 94).

Danach ist eine Zuständigkeit der Verwaltung/BUNDES, nachweislich handelnd als privater Geschäftsbetrieb, für Bürger nicht gegeben, nur für PERSONEN in Form von Stiftungen/Bonds/Wertpapieren/geborene Orderpapiere, die vom Standesbeamten der Verwaltung erstellt, indes geboren wurde und unter dem Namen [vergl. § 17 HGB] MAX MUSTERMANN, Sozial.Nr. / Wertpapierkennnummer (WKN) 52 170454 M 056,  als Wertpapier an der New York Stock Exchange (NYSE) gehandelt wird.



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