GEZ - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Neuheiten


Herrn
Willi Wichtig
c/o Stadtverwaltung Entenhausen
Hauptstraße Str. 5
Zustellung per Fax zum Nachweis des Zugangs
64720 Entenhausen



Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäftszeichen Datum
[2016-0101-EBC] 03. Januar 2016 06. Januar 2016

Zurückweisung von Geschäftsangeboten der [Stadt Entenhausen] wegen unterlassener Aushändigung einer Abtretungsurkunde [ § 410 BGB] des vermeintlichen Gläubigers



Sehr geehrter Willi Wichtig,

als Bediensteter der Firma "Stadt Entenhausen" D-U-N-S Nummer 342228525 SIC Nummer 9111 handeln Sie privatrechtlich und sind damit Haft- und Schadenersatzpflichtig. Sollte das nicht der Fall sein so sind Sie aufgefordert binnen 72 Stunden eine Kopien der Urkunden vorzulegen, die beweist, dass die Stadt über hoheitliche Rechte verfügt und im staatlichen Auftrag handelt. Somit ist eine Körperschaftsurkunde unverzüglich vorzulegen.

Die Unterwerfung eines Menschen unter eine Rechtsnorm oder die Forderung an den Menschen, sich einer Rechtsnorm zu fügen, der der Mensch nicht zugestimmt hat, ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Der Staat hat die Aufgabe, ein solches begehren zu verhindern.

Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].

Wir reden hier von einer Fiktionstheorie, eine Theorie zur juristischen Person, die davon ausgeht, daß für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch Fiktion geschaffen werde müsse. (Juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler)

Die Zuständigkeit und Verpflichtung aller staatlichen Gewalt dem Menschen gegenüber ist es vor allem anderen, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen [vergl. Hessische Verfassung].

Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und stellen eine Verletzung der Menschenwürde da. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, daß der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. [§ 58 (1) Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)]


Lieber Verwaltungsbediensteter,
Sie sind aufgefordert unverzüglich. Spätestens binnen 72 Std. folgende Nachweise, Dokumente und Urkunden dem Unterzeichner vorzulegen:

1. Ein Dokument, welches als Zustimmung zum "Rundfunkstaatsvertrag" des Menschen max: im Sinne des [Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)] anzusehen ist und mit nasser Tinte unterschrieben wurde.
2. Eine notariell beglaubigte Kopie der Körperschaftsurkunde der Stadt Entenhausen
3. Die öffentlich beglaubigte Abtretungsurkunde (§§ 403, 410 BGB) der Firme Hessischer Rundfunk / GEZ / ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice .
4. Die Kopie des Leistungsbescheides (nachvollziehbare Forderungsübersicht und Angaben über die rechtlichen Grundlagen),


Für Ihren an den Unterzeichner ergangenen Auftrag wird Ihnen hiermit 500,-- Euro in Rechnung gestellt.

Bitte überweisen Sie binnen 8 Tage auf das folgende Konto:

IBAN:

BIC:

Mit freundlichen Grüßen



by: _____________________________________A.R
mustermann




§ 410
Aushändigung der Abtretungsurkunde

(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
















Firma
ARD ZDF Deutschlandradio
z.H. von Dr. Stefan Wolf
Freimersdorfer Weg 6

Zustellung per Fax zum Nachweis des Zugangs 018 59995 0105

50829 Köln



Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäftszeichen Datum
542022348 07. Februar 2014


Zurückweisung von Geschäftsangeboten und Zurückweisung von ggf. konkludenten Vereinbarungen mit der GEZ/Hessischer Rundfunk nach BGB § 125 -Nichtigkeit wegen Formalmangels in Verbindung mit BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums.




Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr o.g. Schreiben ………………………………………. erhalten und akzeptiere Ihr Vertragsangebot nicht und stimme diesem Verfahren auch nicht zu.


Begründung:

Die Forderungen der GEZ / Hessischer Rundfunk sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, formell und materiell gegen das Grundgesetz verstößt.

Die formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich daraus, daß der sog. Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu qualifizieren ist. Ein Beitrag knüpft immer an einen individualisierbaren Vorteil für eine konkrete Gruppe. Da der Beitrag auch von Haushalten zu entrichten ist, die über keine Empfangsmöglichkeiten für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verfügen und damit keinen Vorteil aus dem Beitrag ziehen können, ist eine Klassifizierung als Beitrag unzulässig.

Vielmehr handelt es sich um eine Steuer nach § 3 (1) Abgabenordnung. Die vier Voraussetzungen, Geldleistung, keine besondere Gegenleistung und einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt, sind in vollem Umfang erfüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende, Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff. Grundgesetz beim Bund.

Die materielle Verfassungswidrigkeit ergibt sich unter anderem aus der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 (1) Grundgesetz. Es liegt eine nicht mehr gerechtfertigte Gleichbehandlung ungleicher Sachen vor. Vom Gesetzgeber wird unterstellt, daß jeder Inhaber einer Wohnung auch Rundfunkteilnehmer ist.

Laut statistischem Bundesamt verfügten 2011 3,8%, also ca. eine Million, der deutschen Haushalte über kein Fernsehgerät. Eine Gleichbehandlung einer so hohen Zahl an Haushalten ist nicht mehr gerechtfertigt. Die bewußte Entscheidung einiger Million Menschen in Deutschland, den Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, (wegen vorsätzlicher Volksverdummung und Desinformation gemäß der Alliierten Medienhoheit) nicht zu nutzen, ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren.

Ferner: Laut Ihrem eigenen Impressum sind Sie eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Wer nicht rechtsfähig ist, darf auch keine Rechnungen ausstellen und kann keine rechtskräftigen Gebühren-/Beitragsbescheide erlassen. Ohne vorausgegangene Rechnung oder Bescheid erübrigt sich somit auch jegliche Mahnung.

Dazu wurde vom Verwaltungsgericht München (M 6a S 04.4066) festgestellt, daß Ihren "Zahlungsaufforderungen" die verbindliche Regelungswirkung fehlt und sie daher keine Verwaltungsakte sind. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Ihren einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.

Wie das Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 26/2014 vom 25. März 2014 Urteil vom 25. März 2014 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11 mitteilt, sind großen Teile des Rundfunkstaatsvertrages verfassungswidrig.

Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des Bundesverfassungsgerichts liest:

a) "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist."…. (BVerfGE 55, 100)

b) "Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam." BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

c) "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, daß Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]). Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage." (Ersten Senats vom 8. Oktober 1980-- 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77)

Die Rundfunkstaatsverträge sind somit nichtig, ebenso die Forderungen der ARD ZDF Deutschlandradio, da jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz zwangsläufig ins Leere geht und die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen können.

Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, daß die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt, die u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen, noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderungen gebunden. Es gilt der Grundsatz, daß eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer
Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, gehe ich davon aus, daß Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren und mittels Nötigungsversuche eine Vollstreckung Ihrer indes nichtigen Forderungen zu erwirken, ergeht Strafantrag/Strafanzeige gegen Sie.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, daß der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. § 58 (1) Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Senden Sie mir hierzu unverzüglich die schriftliche Zustimmung, die der Unterzeichnende zu diesem Vertrag geleistet hat.

Gez.
i.A.



Ines Mustermann
Bahnhofstr. 30 - 61163 Entenhausen











Ines Mustermann, Bahnhofstr. 30 - 61163 Entenhausen

Firma
ARD ZDF Deutschlandradio
z.H. von Dr. Stefan Wolf
Freimersdorfer Weg 6
Zustellung per Fax zum Nachweis des Zugangs 018 59995 0105
50829 Köln






Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäftszeichen Datum
541011238 07. Februar 2014

Zurückweisung von Geschäftsangeboten und Zurückweisung von ggf. konkludenten Vereinbarungen mit der GEZ/Hessischer Rundfung nach BGB § 125 -Nichtigkeit wegen Formalmangels in Verbindung mit BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums.


Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der Vergangenheit wurden Sie und Ihre Firma ARD ZDF Deutschlandradio mehrfach aufgefordert einen Identitätsnachweis bzw. eine Legitimation vorzulegen, aus der ersichtlich ist, daß Sie als Adressat eine staatliche Einrichtung sind, die hoheitlich handelt. Das ist bisher nicht geschehen. Diesbezügliche Fristen wurden von Ihnen nicht eingehalten, so daß ich davon auszugehen habe, daß die Registereinträge bei den United Nations und im UPIK Verzeichnis der Wahrheit entsprechen und Sie und Ihre Firma privatrechtlich aus einem Geschäftsmodell heraus handeln.


Aus dem NGO Register der Vereinten Nationen bzw. aus dem UPIK-Register geht hervor, daß der "Adressat" eine regionale Niederlassung, ein Tochterunternehmen bzw. im Auftrag des BUNDES handelt, wobei es sich beim BUND und Germany um einen zivilgesellschaftlicher Interessenverband handelt mit dem der Unterzeichner keinerlei Verträge geschlossen hat.

Am 3. Oktober 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland von Außenminister Hans-Dietrich Gentscher bei der UNO abgemeldet und es wurde statt dessen der NAME Deutschland -"Germany" bzw. "BUND" eingetragen und mit dem Zusatz: "Non-governmental organization" versehen.


Laut Auskunft der United Nations UN ist der "BUND", ein Firmenkonsortium, das nach Angaben von D&B auch den Namen Bundesrepublik Deutschland bzw. Germany führt und als s.g. NGO registriert ist.

Bei dem o.g. Eintrag (BUND) dürfte es sich nicht wie oberflächlich betrachtet um die juristische Person "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland" (Deutsches Telefonbuch) handeln, da es den Eintrag mit dem originären Namen "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V." mit seiner Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Branchenverzeichnis der United Nations ebenso gibt und Kurzformen keinen Registereintrag als weitere NGO erhalten können. Ein solcher Eintrag wäre rechtsfehlerhaft. Vielmehr muß der Hinweis auf den "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland" in deutschen Telefonbüchern unter obiger Adresse als Täuschung angesehen werden um den BUND als das was er ist, vor der Öffentlichkeit zu verdecken. Unter www.bund.de finden wir das Bundesverwaltungsamt in Köln, während wir unter www.bund.net den "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland" Berlin finden.



Germany - Land nicht verfügbar!





„Ich sage euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben Frau Merkel– ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland!“ sagte der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel am 27. Februar 2010 in Dortmund.

Eine Nichtregierungsorganisation (NRO bzw. aus dem Englischen NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband. Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei "nichtstaatlich" im Sinne von "staatsunabhängig", "regierungsunabhängig". Heute wird der Begriff von und für Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO.

Gemäß Artikel 71 der UN-Charta können Nichtregierungsorganisationen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) erlangen,[1] wenn sie die in der ECOSOC-Resolution 1996/31[2] festgelegten Kriterien erfüllen. (Wikipedia)

Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist die oberste Ebene in der Hierarchie des "Staats-Modell" des Bundesstaates. In der Politik- und Rechtswissenschaft liegt dem Modell die Idee eines föderativ organisierten politischen Systems der staatlichen Ebene zugrunde: Die einzelnen Bundesländer [nicht zu verwechseln mit BundesStaaten] besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich jedoch vom Bund ab.


Quelle: Wikipedia

Sämtliche Eidesleistungen der Minister/innen und Kanzler/innen werden auf den BUND und auf das Grundgesetz (https://www.youtube.com/watch?v=XkjqF6m2iEQ) geleistet, also auf den zivilgesellschaftlichen Interessensverband, sowie auf ein Grundgesetz! (Welches Grundgesetz? Das des Vatikanstaates, des Iraks oder Afghanistans oder auf den Bund für den Naturschutz?)

Tochterunternehmen bzw. lokale Niederlassungen sind, neben den direkten Geschäftsbetrieben wie Bundes-tag, Bundes-regierung, Bundes-tag, Bundes-rat, Bundes-kanzleramt, Bundes-rechnungshof, Bundes-polizei, Bundes-verwaltungsgericht, Bundes-Ministerium der Finanzen, Bundes-Ministerium der Justiz, Bundes-finanzhof, Bundes-gerichtshof, Bundes-verfassungsgericht auch alle Länder, Landkreise und Gemeinden. Ihre Statuten sind z.B. Bundes-gesetze, Bundes-haushalt, Bundes-finanzhaushalt. Jede Business Unit ist eine eigenständige private Firma und im größten Firmenregister der Welt, dem UPIK-Register eingetragen. Bundes-grenzschutz gibt es nicht mehr, da der BUND als NGO über keine Grenzen verfügt. Grenzen gibt es nur bei Gebietskörperschaften- also Staaten. NGO's sind private Einrichtungen und Funktionen.

Die Statuten der NGO werden gerne als Gesetze und Verordnungen bezeichnet und in irreführender Weise verwendet um mit Hilfe dieser "Verwaltungsrichtlinien" die Bürger der deutschen Bundesstaaten zu täuschen und ihres Eigentums/Besitzes zu berauben. Es handelt sich um ein geschicktes Ausforderungssystem das mit Hilfe von s.g. Vollstreckungsagenturen / Exekutoren wie Staatsanwaltschaft, Gericht, Bundeswehr, Polizei, Bundespolizei und s.g. Vollstreckungsbeamten zwangsweise und gewaltsam vollzogen wird.

Vertragsangebote der NGO werden gerne als Bescheid oder Gebührenforderung tituliert, um den "Kunden" in gleicher Weise zu täuschen, wie dies mit s.g. Gesetzen und Verordnungen geschieht.

Vollstrecker / Exekutoren der NGO sind private Firmen wie POLIZEI und BUNDESWEHR, deren Firmenbezeichnungen als Wortmarke für bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind, sowie Gerichtsvollzieher.


Nach Auskunft von Dun & Bradsteet (D&B) vormals Schimmelpfennig in Deutschland (Auskunftei in Darmstadt), dem größten Dienstleister für Wirtschaftsinformation der Welt, sind sämtliche Institutionen des BUNDES, der Länder, Kreise, Städte und Gemeinden eine Firma, private Unternehmen.








Also ein Gewerbebetrieb ebenso wie:

- Deutscher Bundestag D-U-N-S Nummer 332620814 SIC-Nummer 9199 (is a private company)
- Bundesrepublik Deutschland D-U-N-S Nummer 341611478 SIC-Nummer 9199 (is a private company)
- Regierung der Bundesrepublik Deutschland D-U-N-S Nummer 498997931 SIC-Nummer 9199
- Bundesministerium des Innern D-U-N-S Nummer 507111040 SIC-Nummer 8741
- die Hessische Staatskanzlei D-U-N-S Nummer 65183 SIC-Nummer 9199 (is a private company)
- Hessisches Ministerium für Justiz D-U-N-S Nummer 312675107 SIC-Nummer 9229
- Hessisches Ministerium der Justiz für Integration und Europa D-U-N-S Nummer 332230304 SIC 9111
- Hessisches Ministerium der Finanzen D-U-N-S Nummer 330340782 SIC Nummer 9199
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg D-U-N-S Nummer 341876758 SIC Nummer 9111


D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System, das 1962 von Dun & Bradstreet (D&B) eingeführt wurde. Der heute international als Standard anerkannte Zahlencode dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen. Eine DUNS-Nummer können nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen erhalten.

Mit dem SIC Code unterwerfen sich Firmen dem internationalen Handelsrecht kurz UCC.
Seit Oktober 2003 führt die Firma D&B im Auftrag der US Regierung gemäß dem "Trade with the enema act" von 1917 als s.g. Freund- Feinderkennung das offizielle Register für Firmen oder Unternehmen und Selbständige weltweit. Es geht nur um Handel mit Firmen und Unternehmen und die DUNS-Nummer ist danach ein sehr belastbares Mittel, um herauszufinden, ob es sich um eine Firma handelt oder eben nicht. Diese Nummern sind der unbedingte Nachweis. Ämter und Staaten können eine solche Nummer nicht bekommen, denn weder die Firma D&B, noch der "Trade with the enemy act" haben zum Hintergrund staatliche Strukturen. Hat ein Gericht eine solche Nummer, so kann es kein staatliches Gericht sein und das gilt ebenso für andere pseudostaatliche Einrichtungen oder Unternehmen in Hessen und in der Bundesrepublik in Deutschland.


Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die "Behörden" der BRD", Länder, der Landkreise und der Städte und Gemeinden nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat an Behörden verliehen und nicht von einer NGO. Nur dann dürfen sich Behörden und Institutionen, wie z.B. Finanzämter, Gemeinden, Krankenkassen etc. als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" titulieren. Eine Verwaltung als Organisationsform, wie sie der BUND bzw. die Bundesrepublik in Deutschland und die Länder darstellen, handelt nicht hoheitlich (staatlich), sie verwalten (organisiert) nur, vielleicht "wie" ein Staat, aber eben nicht "als" Staat im vereinten Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG).

Im Übrigen liegen unter anderem englischsprachige Unterlagen aber auch deutschsprachige Unterlagen von Prof. Dr. Franz Hörmann vor, wonach alle Regierungen, sowie alle Körperschaften incl. aller Vereine (alle juristischen Personen) durch den OPPT (One People Public Trust) am 25. Dez. 2012 (Bekanntmachung der Erklärung der UCC 1-103 & 1-308 und UCC # 2013032035) rechtmäßig gepfändet und gelöscht wurden. Das hat zur Folge, daß alle juristische Personen gemäß UPIK Register weltweit nach dem Uniform Commercial Code (UCC) nicht mehr handlungs- und Geschäftsfähig sind ( vergl. UCC-Aktenregistrierungen des OPPT. WA DC UCC Ref Doc # 2012113593)

Das bedeutet konkret:

" BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden haben niemals eine staatliche Legitimation besessen;

" BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden handeln aus einem Geschäftsmodell heraus;

" Damit ist es de jure und de facto ausgeschlossen, daß BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden "hoheitlich" tätig sein können oder sein konnten;

" BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden haben mit dem Bürger keinen Vertrag auf der Grundlage der UCC Registrierungen (Bezug: WA DC UCC Doc #2012114776, 24. Oktober2012);

" Mitarbeiter und Bedienstete von BUND, Länder, Kreise Städte und Gemeinden in ihrer Rolle als vermeidliche Verwalter vermittelnd, handeln laut UCC in ihrer Arbeit persönlich und haftend mit ihrem gesamten Vermögen (vergl. WA DC UCC Ref. Doc #2012113593);

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Abschließend darf noch erwähnt werden, daß eine NGO - zivilgesellschaftlicher Interessenverband keine gesetzlichen Richter gemäß HV - Hessen Art. 20 und Art. 101 GG kennt. Die s.g. "Urteile" der diversen Verwaltungsgerichte sind daher wirkungslos und nichtig, somit ohne rechtliche Bedeutung für die Unterzeichnerin.


Geschäftsangebote des Adressaten werden gerne weiterhin angenommen unter der Vorraussetzung daß Sie mir Ihre amtliche Legitimation wie folgt binnen 72 Stunden zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit erbringen:

1. Eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

2. Eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Bundeslandes Hessen im Umgangssprachgebrauch als Land Hessen bezeichnet.

3. Eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde der Körperschaft, die als Adressat in diesem Schreiben und in der Vereinbarung als solche bezeichnet ist.

4. Ein notariell beglaubigter Nachweis amtlichen Legitimation mit Angaben darüber, wer, wie, wofür und wodurch der Adressat Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen hat. Darüber hinaus einen Nachweis in notarieller Form, auf welchen Staat der Adressat vereidigt worden ist.

5. Eine notatiel begleubigte Kopie des Originalvertrages "Rundfunkstaatsvertrag"


Bringen wir es auf den Punkt: Der Erklärende hat Ihnen nichts getan. Sie wollen ihn Berauben und denken, daß Sie dazu Legitimiert sind, weil Ihnen eine zivilrechtliche Interessensgemeinschaft bzw. privatrechtliche Firma einen Auftrag dazu erteilt hat, die selbst nur irgendwelche Forderungen erfunden hat, um sich an anderen Menschen zu bereichern. Ihre selbstdefinierten Statuten bezeichnen sie als Gesetze, die dann für den Rest der Menschheit Gültigkeit mit Bindewirkung entfalten sollen, ohne daß die Menschheit, für die diese Statuten zu Anwendung gebracht werden, diesen zugestimmt hat.

Wie Sie selbst feststellen können, gehören Sie zu den Serientätern, die unser Land bedrohen und unendliche Schuld auf sich geladen haben. Sie erhalten heute meine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" für den Fall, daß Sie Ihre Staatlichkeit nicht nachweisen können, für zukünftige Geschäfstangebote, die dann auf privatrechtlichen Grundlagen basieren.



Gez.
i.A.




Mustermann

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