Wessen Staatsbürger ist ein Deutscher - Arne Freiherr von Hinkelbein

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Wessen Staatsbürger ist ein Deutscher?

Ja deutsch [Ein Adjektiv, wie naß oder klug, schön], werden die meisten Menschen in Deutschland sagen, denn das steht in ihrem Reisepass.
Andere werden sagen Königreich Preußen und wiederum andere werden antworten Sachsen, Königreich Bayern, RuStAG Deutscher oder, oder.
Es gibt kaum einen größeren Rechtsirrtum als die der Staatsangehörigkeit. Um es kurz zu machen.
In Deutschland besitzt niemand eine Staatsangehörigkeit!
Den Aufschrei kann ich jetzt schon wahrnehmen wo ich gerade erst diesen Text schreibe. Doch wer sich ernsthaft Gedanken macht und meinen Ausführungen neutral gegenüber tritt, wird am Ende auch so denken.

Bevor dieses Thema durchleuchtet wird sollte man das Folgende verstanden haben. Ein Mensch hat keine Staatsangehörigkeit und kann auch keine erhalten, da er nicht rechtsfähig ist. Ein Mensch kann nur in seiner Rolle als natürliche PERSON im Rahmen seiner Vertragsfreiheit eine Staatsangehörigkeit beantragen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt. Dann unterliegt er, da er einen Vertrag eingegangen ist, auch den Statuten dieser Gemeinschaft/Vereins, mit allen Rechten und Pflichten. Auch eine juristische PERSON kann eine Staatsangehörigkeit aufweisen, da sie immer Eigentum des Staates/Vereins/Gemeinschaft ist, in der sie regis-triert ist.

Beginnen wir mit der Niederkunft des Menschen, dort wo die angebliche Rechtsfähigkeit beginnt. Um es gleich vorweg zu nehmen, ein Mensch ist niemals Rechtsfähig, nur PERSONEN und der Mensch ist keine PERSON sondern, er kann eine erschaffen oder aber eine geborenes ORDERPAPIER über eine PERSON erstellen, das Geburtsurkunde genannt wird.

Ein Mensch entsteht durch die Verbindung einer Eizelle mit einer Samenzelle und dem daraus beginnenden Zellwachstum und seiner Belebung durch den „Heiligen Geist“.
Eine PERSON entsteht durch die Erstellung eines Stück Papiers, das Urkunde genannt wird. Rechtsnormen und Statuten regeln die Entstehung und Existenz einer PERSON.
Eine natürliche PERSON kann nur durch den Menschen selbst erschaffen werden, indem er eine Urkunde (Geburtsurkunde) für die PERSON erstellt.
Eine juristische PERSON kann nur eine juristische PERSON erschaffen, niemals eine natürliche PERSON, denn das kann nur der Mensch.
Eine juristische PERSON kann von einer natürlichen PERSON oder von einer juristischen PERSON erschaffen werden.
Von wem wurde die Geburtsurkunde erstellt, die der Mensch im allgemeinen als die seine bezeichnet?
Antwort: Vom Bundesland! Das Bundesland ist eine juristische PERSON, weshalb die Geburtsurkunde eine juristische PERSON ausweist.
Hat eine juristische PERSON Eltern?
Antwort: Nein! Denn eine PERSON ist immerzu eine Fiktion, eine Erdichtung, und diese kann keine Vorfahren haben, allenfalls andere Zettel die einen Namen tragen.
Hat eine natürliche PERSON Eltern?
Antwort: Natürlich nicht, eine PERSON ist immer eine Urkunde mit einem Namen und diese hat niemals Eltern, ein Ding der Unmöglichkeit.
Auf welche PERSON ist dann der gelbe Schein, die Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt worden?
Antwort: Die Fiktion Bundesrepublik Deutschland stellt einen Staatsangehörigkeitsnachweis nach (RuStAG) für ihre selbst erschaffene juristische PERSON (Geburtsurkunde) aus. Ein Mensch kann keine Staatsangehörigkeit besitzen, nur eine von ihm selbst erschaffene „natürliche PERSON“. Da er aber bisher keine eigene Geburtsurkunde für eine PERSON erstellt hat, ist eine solche natürliche PERSON nicht existent. Zudem kann man einer Struktur, um nicht zu sagen einem Verein nur beitreten wenn er wirklich existent ist. Daher muß als erstes die Frage gestellt werden, gibt es den Staat Preußen, das Königreich Bayern, etc. und wann bin ich dem beigetreten und als welche PERSON, mit welchem Namen?
Wie gesagt, ein Mensch kann nicht an einem Rechtssystem teilnehmen, nur PERSONEN und zwar juristische- und natürliche PERSONEN. Eine Staatsangehörigkeit kann nur eine natürliche PERSON erlangen, die aber mangels Urkunde nicht vorhanden ist. Wäre sie vorhanden, so muß die Staatsangehörigkeit bei der zuständigen Stelle beantragt werden, nämlich bei dem Staat, der derzeit wirklich mit einer Struktur vorhanden ist. So steht es in § 7 RuStaG:
[1] Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, .......
Damit schließt der Mensch für seine natürliche PERSON einen Vertrag mit dem Staat, mit allen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind. Wenn ein Mensch mit seiner natürlichen PERSON dem Rechtskreis des "Deutschen Reiches" beitreten möchte, so muß er bei einem Amt dieses Staates seine "Staatsangehörigkeit" beantragen. Ist kein Amt vorhanden, da es weder einen Kaiser noch einen Fürsten gibt, sind auch deren Staaten nicht mehr vorhanden und eine Mitgliedschaft in diesen Staaten ausgeschlossen. Das ist logisch und zugleich rechtlich nachvollziehbar.
Was wird nun mit dem "gelben Schein" beantragt? Für die vom BUND erschaffene juristische PERSON wird der Nachweis einer Abstammung beantragt, die es für eine juristische PERSON (Firma, Vermögensmasse) nicht geben kann, denn eine PERSON wird, wie festgestellt, durch eine Urkunde erschaffen. Nur ein Mensch (Mann oder Weib) kann eine Abstammung begründen, hat Eltern aber keine PERSON!
Es wird Zeit, die Täuschung zu verstehen, auch dass alles, wirklich alles woran wir glauben, eine einzige Täuschung ist, die nicht einen Hauch von Wahrheit besitzt.  

In Deutschland ist man nach wie vor der Meinung, daß für alle "Deutschen" das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) als Staatsangehörigkeitsgesetz dient.

Doch schon in der Eingangsformel wird deutlich, wer dieses "Gesetz" erschaffen hat und für wen es Anwendung findet. Die Eingangformel lautet:
"Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ect.,
verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:"

Kaiser Wilhelm hat diese "Gesetz" erschaffen, welches die Berechtigung und Verpflichtung der Wahrnehmung der Zugehörigkeit zu dem Staatenbund "Deutsches Reich" gemäß der Verfassung von 1871 regelt. Ein Staatenbund ist kein Staat und hat auch keine eigene Souveränität. Er setzt sich aus Gliedstaaten zusammen. Der Soverän in den Gliedstaaten (Bundesstaaten) des "Deutschen Reiches" von 1871 bis 1918 war der jeweilige Landes-Fürst. Das RuStAG hängt damit unmittelbar mit der Reichs-Verfassung von 1871 zusammen. Änderungen zu dem RuStAG von 1913 bedürfen der Zustimmung von Wilhelm sowie der Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages. Ohne Zustimmung der genannten PERSONEN ist eine Änderung des RuStAG nicht möglich.

Änderungen die nach 1918 ohne Zustimmung von Wilhelm und den Vertretern der Gliedstaaten (Bundesstaaten) vorgenommen wurden, sind ungültig und nichtig. Mit der Auflösung der Gliedstaaten (Bundesstaaten) im Jahr 1918 entfiel auch die Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG von 1913. Fortan verloren alle Bürger des Deutschen Reiches ihre Staatsangehörigkeit mit der Abdankung ihres Landesfürsten, denn damit wurde auch die Zuständigkeit für Staatsangehörigkeiten aufgehoben, die sich nach den Landesgesetzen der zuständigen Behörden richtete (§ 40 Abs. RuStAG oder Gewerbeordnung). Wer nach 1918 nicht durch Erklärung eine Staatsangehörigkeit annahm, galt fortan als Staatenloser, ebenso deren Abkömmlinge (vergl. §20 RuStAG).

Doch sehen wir weiter.

Im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 heißt es :

§ 1
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 3.
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Legitimation (§ 5),
3. durch Eheschließung (§ 6),
4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

§ 7.
[1] Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, .......

Die Ausführungen im RuStaG sind in so fern interessant, da einem "Deutschen" eine Staatsangehörigkeit erst auf Antrag erteilt wurde.  Ein Mensch kommt auf die Erde danieder, weshalb man auch von Niederkunft spricht. Geboren wird eine PERSON im Standesamt und ist die Gründung einer juristischen PERSON, einer Stiftung, einer Vermögensmasse. Die unmittelbare Reichsangehörigkeit galt für all jene, die in einem Schutzgebiet des Deutschen Reiches lebten oder sich dort niedergelassen hatten. In diesem Fall handelt es sich nicht um "Inländer" da sie nicht im Land leben, sondern um "Ausländer" das die Kolonien kein "Inland" darstellen. "Ausländer" hatten im Inland keinerlei Rechte (Bürgerrechte), sondern eben diesen Ausländerstatus. Der Inländer hingegen hatte die Rechte und er hatte die Staatangehörigkeit der Glied- bzw. Bundesstaaten, also die Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes wie Hessen, Preußen, Bayern, Baden u.s.w. wenn er diese beantragt und erhalten hatte. Mit der Staatsangehörigkeit erhält eine PERSON auch die Bürgerlichen Rechte (BGB). Das Recht auf Anerkennung als natürliche Person (§ 1 BGB) hatte nur eine solche Person, die die Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes indes Staates besaß. Die "Ausländer", die die unmittelbare Reichsangehörigkeit besaßen galten nicht als natürliche Personen im Sinne des BGB, sondern gemäß römischem Recht - als Rechtssubjekte im Status eines Sklaven (vergl.CODEX DES KANONISCHEN RECHTES -http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM) , rechtlich im Wesentlichen den Status von Sachen (§ 90 BGB).

Obwohl das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit der Abdankung des Landesfürsten und der Auflösung der Gliedstaaten des Kaiserreiches 1918 seine Gültigkeit verlor, bediente sich die Verwaltung der Weimarer Republik weiterhin dieses Gesetzes.

Am 5. Februar 1934 löste Adolf Hitler die Staatsangehörigkeiten der Heimatländer (vormals Bundesstaaten) im Rahmen der Gleichschaltung in seiner Verordnung über die Deutsche Staatsangehörigkeit auf, in dem er verkündete:

Aufgrund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S 75) wird verordnet:

1. Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
2. Es gibt nur noch eine Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Damit wurde unseren Großeltern willkürlich aus politischen Gründen ihre Staatsangehörigkeit entzogen. Wobei das so nicht ganz richtig ist. Denn die Bundesstaaten haben bereits November 1918 aufgehört zu existieren und eine Staatsangehörigkeit der Bundes-Länder hat es nie gegeben. Das RuStaG bezog sich nur auf die Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten. Mit dem Einzug der Bundes-Länder wie Volksstaat Hessen oder Freistaat Bayern gab es keine Staatsangehörigkeit mehr. Das RuStaG von 1913 war nicht übertragbar auf die neu gegründeten Bundes-Länder der Weimarer Republik.

Fortan gab es nur noch die Staatsangehörigkeit DEUTSCH oder deutsch. Da aber "Deutsch oder deutsch keine Staatsangehörigkeit deklariert, ist davon auszugehen, daß es fortan nur eine unmittelbare Reichsangehörigkeit eine "Staatsangehörigkeit" für Ausländer gab, die keinerlei Rechte im Inland vorsah. Adolf Hitler hat alle Menschen in Deutschland, oder genauer gesagt alle Inländer im Deutschen Reich, mit seinem Gleichschaltungsgesetz vom 5. Februar 1934 zu rechtlosen Ausländern und gleichzeitig zu Rechtssubjekten (Sklaven) erklärt, da das StAG keine Bürgerschaft vorsieht! Denn der Staat hieß augenscheinlich damals "Deutsches Reich" und nicht deutsch! Eine PERSON kann nur Bürger des "Deutschen Reiches" sein und eben nicht Bürger von deutsch oder "deutscher Staatsbürger". Zugegeben- ein ziemliches Durcheinander, aber dieses Durcheinander entsteht durch die verschleierte Rechtslage, denn das "Deutsche Reich" auf der Grundlage der Verfassung von 1871 hat 1918 sein Ende gefunden. Der Putsch im November 1918 hat keinen neuen Staat entstehen lassen und ist auch nicht die Fortsetzung des "Deutschen Reiches" von 1871. Denn das "Deutsche Reich" war von Anfang an nur ein Staatenbund, also ein Bündnis, ein Verein. Und die Bundesstaaten haben mit der Abdankung oder Abhebung ihrer Fürsten ebenso aufgehört zu existieren. Damit endete auch die Staatsangehörigkeit (Vertrag) ihrer Bürger. Fortan wurden die Bundesstaaten von nicht rechtsfähigen Vereinen regiert, die sich selbst zu Regenten erhoben. Dieser Status hält bis heute an. Diese "nicht rechtsfähigen Vereinen" (Parteien) mangelt es an einer Legitimation. Aus diesem Grund veranstalten die Parteien alle vier Jahre eine Wahl, um eine Legitimation vorzutäuschen, die es faktisch nicht geben kann. Und hier stellt sich auch die Frage nach den Gebietskörperschaften. Wem gehört das Land, der Boden. Wer hat die Rechte an Grund und Boden den Parteien / Vereinen übertragen? Kann es sein, daß das die Kirche war, die alle 99 Jahre einen neuen Pächter indes Lizenznehmer sucht und gegen Gebühren neue Vereinbarungen abschließt?

Am 8. Dezember 2010 hat der Bundestag das Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 gleichgeschaltet und verkündet:

Die Bedeutung des Begriffs "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.02.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern ist durch § 1 V.v. 5.2.1934 beseitigt worden.

§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Hier hat sich wieder ein ungeheuerlicher Vorgang vollzogen, der nach der derzeit geltenden Rechtsordnung unmöglich ist.

Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ergibt sich von nun an ausschließlich nach dem Gesetz von Adolf Hitler. Bis zum 8.12.2010 galt noch die Regelung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 (RuStaG) in dem es hieß:

§ 1 Deutscher ist, wer die ….. unmittelbare Reichsangehörigkeit ….besitzt.

Auch die unmittelbare Reichsangehörigkeit war nicht erstrebenswert, denn sie bewirkte ja die Rechtlosstellung der natürlichen PERSONEN. Doch nun als "deutscher Staatsangehöriger" im Sinne des § 1 V v. 5.02.1934 ist die PERSON nun auch ein Nazi-Deutscher! Also Durcheinander hoch drei!

Mit diesem Akt vom 8.12.2010 wurde unmißverständlich der Weg hinein ins NATIONALSOZIALISTISCHE GESETZESRASTER beschritten. Durch das geänderten Staatsbürgerschaftsgesetz vom 8. Dezember 2010 hat der Bundesgesetzgeber diesen fundamentalen Rechtsbereich nunmehr auf die Basis eines Gesetzes aus der Zeit des Nationalsozialismus gestellt. Die deutsche Staatsbürgerschaft wird nunmehr nicht wie bisher auf das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1913 zurückgeführt, sondern auf den Sockel eines von den Nationalsozialisten verabschiedeten Gesetzes vom 5. Februar 1934 gesetzt. Damit werden Bürger, die dies nicht ausdrücklich von sich weisen, automatisch einem NS-Gesetz unterworfen. Damit der skandalöse Schwenk keine öffentlichen Wellen schlägt, wurde er stillschweigend vollzogen und ist nur im nichtamtlichen Teil der Bundesdrucksachen zu finden.

Das läßt vermuten, daß jeder Verwaltungsbeamte/ Angestellte/ Richter /Staatsanwalt gemäß den Gleichschaltungsgesetzen über die Deutsche Staatsangehörigkeit Verordnung vom 05. II. 1934 die Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" (Deutsche Staatsangehörigkeit) i.V.m. "Neues Staatsrecht" vom 05.02. 1934 von Adolf Hitler besitzt.

Die Alliierten haben mit dem

1. Kontrollratsgesetz Nr. 1 und 2 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 1945 und
2. Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D'Occupation Rastatt 06.01.1947 mit Bindewirkung für alle Besatzungszonen

sowie innerdeutsche Gerichte und Verwaltungsinstanzen sämtliche Gesetze der verfassungswidrigen und damit nicht legitimierten nationalsozialistischen Regierung von Adolf Hitler aus der Zeit 1934 bis 1945 für ungültig bzw. für aufgehoben und ungültig erklärt, auch das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Im SHAEF Gesetz Nr. 1 Art. III (4) heißt es: Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.

Und weiter geht es mit

Kontrollratsgesetz Nr. 1 Art. III. "Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus."

Im 2. BMJBBG am 27.11.2007 wurde gemäß § 2 des Art. 4 das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt womit der rechtliche Zustand von 1945 wieder hergestellt wurde. Dort heißt es:

Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages [vom 26. Mai 1952] fort.

Hessische Verfassung Art. 159

"Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt."

Gemäß Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes auf Dauer gehindert, diese Rechtslage zu ändern oder aufzuheben.

Nach Art. 116 GG gelten die Nachkömmlinge unserer Großeltern (also der Unterzeichner) als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Der Nachkömmling ist auf Antrag wieder einzubürgern!

Fazit: Da es aktuell in Deutschland keine Staaten gibt, kann ein Mensch in seiner Rolle als natürliche PERSON keine Staatsangehörigkeit auf dem Gebiet Deutschlands erwerben. Die Fiktion, ein "Deutscher" könne eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches erwerben scheitert bereits daran, daß es diese Bundesstaaten, die 1913 noch existierten, heute nicht mehr gibt. Würde es ein Königreich Preußen heute noch geben, dann muß es auch einen König von Preußen geben, da dies in der Verfassung vorgesehen ist. Einen König von Preußen gibt es aktuell nicht und daher auch kein Königreich Preußen und auch keine Staatsangehörigkeit "Königreich Preußen". Um das noch besser zu verstehen hier ein Beispiel zu dem "Blödsinn gelber Schein". Ein Mensch, respektive natürliche PERSON möchte die Mitgliedschaft in dem Verein "Victoria Darmstadt" erwerben. Da es aber keine "Victoria Darmstadt" gibt, bittet er den Vorstand vom SV Darmstadt 98 ihm eine Bescheinigung auszustellen, daß er die Mitgliedschaft bei der "Victoria Darmstadt" besitzt, da er alle Vorraussetzungen gemäß den Statuten der "Viktoria Darmstadt" von 1913 erfüllt und damit die  Mitgliedschaft bei der "Victoria Darmstadt" inne hat.  Wie soll der SV Darmstadt 98 soetwas bescheinigen können?


Was man verstehen sollte!
 
Zunächst eine Frage: Wie entsteht ein Mensch? Zweite Frage: Wie entsteht eine PERSON?

Ein Mensch entsteht durch die Vereinigung einer Ei- mit einer Samenzelle, dem daraus resultierenden Zellwachstum und schließlich die Belebung durch den "Heiligen Geist", einem geistigen Wesen.

Eine PERSON entsteht durch die Erstellung einer Urkunde. Statuten und Rechtsnormen regeln die Entstehung sowie die "Existenz und das Leben" der PERSON."

Wir können feststellen, daß Gesetze und Rechtsnormen nur auf PERSONEN anwendbar sind, die einem Rechtskreis zuzuordnen sind, nicht auf Menschen!

Jetzt unterscheiden wir zwischen natürlichen und juristischen PERSONEN.

Menschen können natürliche PERSON und juristische PERSONEN erschaffen.

Juristische PERSONEN können nur juristische und eben keine natürlichen PERSONEN erschaffen.

Mit dem Geburtsschein eines Menschen geht zumeist der Vater zum Standesamt und legt dem Standesbeamten diesen Schein (Frachtbrief) vor, und der Standesbeamte (Hafenmeister) Registriert das Wesen im Re-gister (Dem König übergeben). Fortan sind die Eltern nur noch die Erziehungsberechtigten des Wesens und diese Berechtigung kann von dem Eigentümer (Staat) jederzeit durch das "Jugendamt" entzogen werden. Man bezeichnet diesen Vorgang auch als die "Erbsünde" denn das Wesen hat lebenslang unter diesem Vorgang (Verkauf für eine Linsengericht, Kindergeld) zu leiden, was seinem Erbe entspricht.

Geheilt werden kann die "Sünde" durch den sakralen Akt der Taufe (vgl. Römer 6)

Der Standesbeamte erschafft eine "Geburtsurkunde" für eine juristische PERSON mit einem Namen (vgl. §§ 1616, 1617 BGB und § 17 HGB), denn Kraft seines Amtes (i.V. des BUNDES) ist es ihm nicht möglich eine natürliche PERSON zu erschaffen.

Wo ist nun die natürliche PERSON? Die existiert mangels Dokumentation nicht!!!!!!!

Sie unterliegt einer Rechtsvermutung und der Mensch wird darüber getäuscht, daß die vom Standesbeamten mit "NAMEN" erschaffene juristische PERSON seine natürliche PERSON sei.

Doch mit welchem Vertrag hat der Mensch die Rechte an der vom BUND erschaffenen juristischen PERSON erworben, sodaß er die PERSON nutzen darf? Die Antwort ist gar nicht!

Er benutzt damit eine juristische PERSON, über die er rechtlich nicht verfügen kann und darf und steht daher auch immerzu in der Haftung (vgl. 858 BGB).

Wem gehören die Werte und das Vermögen wie Immobilien, KFZ etc., die im Namen der juristischen PERSON erworben wurden? Natürlich dem, der die PERSON erschaffen hat und dem sie gehört, dem BUND. Dem Menschen wird nur ein Nutzungsrecht der erworbenen Gegenstände zugestanden, als Besitzer. Eigentümer ist der BUND!

Daher muß eine Immobilie, ein KFZ oder was auch immer, in das Eigentum einer eigenen PERSON übertragen werden, um sie vor dem Zugriff des BUNDES zu entziehen.

Welche Staatsangehörigkeit besitzt die vom BUND erschaffene juristische PERSON? Keine!

Welche Staatsangehörigkeit besitzt die natürliche PERSON? Die n.P. besteht mangels Dokumentation nicht. Hätte der Mensch eine natürliche PERSON erschaffen, so befindet sie sich in dem Rechtskreis des Menschen, den er durch Verträge mit anderen PERSONEN geschlossen hat. Aus diesem Grund steht auch im RuStaG  § 7.

[1] Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, .......
 
Damit schließt der Mensch für seine natürliche PERSON einen Vertrag mit dem Staat, mit allen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind. Wenn ein Mensch mit seiner natürlichen PERSON dem Rechtskreis des "Deutschen Reiches" beitreten möchte, so muß er bei einem Amt dieses Staates seine "Staatsangehörigkeit" beantragen. Ist kein Amt vorhanden, da es weder einen Kaiser noch einen Fürsten gibt, sind auch deren Staaten nicht mehr vorhanden und eine Mitgliedschaft in diesen Staaten ausgeschlossen. Das ist logisch und zugleich rechtlich nachvollziehbar.

Was wird nun mit dem "gelben Schein" beantragt? Für die vom BUND erschaffene juristsiche PERSON wird der Nachweis einer Abstammung beantragt, die es für eine juristische PERSON nicht geben kann, denn eine PERSON wird, wie festgestellt, durch eine Urkunde erschaffen. Nur ein Mensch (Mann oder Weib) kann eine Abstammung begründen, aber keine PERSON!

Diese Abhandlung sollte ein wenig Licht in das Dickicht aus Rechtsvermutungen und der Fiktion "Gelber Schein" bringen.


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